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Veilchen mit Rekordumsatz im vergangenen Geschäftsjahr

Der FC Erzgebirge Aue hat im Geschäftsjahr 2018/2019 einen Gewinn von 535.000 Euro erzielt. Das teilte FCE-Präsident Helge Leonhardt auf der Mitgliederversammlung am Freitagabend im Erzgebirgsstadion mit. Die Veilchen sind schuldenfrei und erhöhten das Eigenkapital von 287.000 Euro auf 822.000 Euro. In der vergangenen Saison betrug der Gesamtumsatz 20,46 Millionen Euro - ein neuer Höchstwert in der Vereinsgeschichte.  Für die laufende Saison plant der FCE mit einem Gesamtbudget von 19,5 Millionen Euro. Die 388 anwesenden Mitglieder honorierten die Arbeit aller Verantwortlichen und entlasteten Aufsichtsrat und Vorstand für die in 2018/19 geleistete Arbeit. Zudem stimmten sie für eine neue Satzung, die in einer Kommision ausgearbeitet wurde. Quelle: fc-erzgebirge.de

Einladung zur Mitgliederversammlung des FC Erzgebirge Aue e.V.

Der Vorstand des FC Erzgebirge Aue e.V. beruft gemäß §11 Abs.2 der Satzung die jährlich stattfindende Mitgliederversammlung wie folgt ein: Termin: Zeit: Ort: Freitag, 08.11.2019 16.00 Uhr  Einlass 17.00 Uhr  Veranstaltungsbeginn VIP-Bereich 1. Etage im Erzgebirgsstadion Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: Eröffnung / Begrüßung / Festlegung des Versammlungsleiters durch den Vorstand Rechenschaftsbericht des Vorstandes durch den Präsidenten und Vorstellung des Jahresabschlusses zum 30.06.2019 durch den Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Herrn Klein Bericht des Aufsichtsrates durch den Aufsichtsratsvorsitzenden Bericht der Rechnungsprüfer / Kassenprüfer Diskussion / Anträge Beschlussfassung über die Genehmigung des Jahresabschlusses und Berichte (Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat) Vorstellung und Abstimmung über die Neufassung der Satzung Hinweis: Die Neufassung der Satzung liegt im Entwurf zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle aus und wird darüber hinaus auch auf der Homepage veröffentlicht. Vorstellung und Abstimmung über Dachbeitragsordnung Hinweis: Die Beitragsordnung liegt im Entwurf zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle aus und wird darüber hinaus auch auf der Homepage veröffentlicht. Ehrungen Schlusswort des Präsidenten Helge Leonhardt, Präsident - FC Erzgebirge Aue e.V. (Quelle: fc-erzgebirge.de)

Einladung zur Mitgliederversammlung des FC Erzgebirge Aue e.V.

Der Vorstand des FC Erzgebirge Aue e.V. beruft gemäß §11 Abs.2 der Satzung die jährlich stattfindende Mitgliederversammlung wie folgt ein: Termin: Zeit: Ort: Freitag, 08.11.2019 16.00 Uhr  Einlass 17.00 Uhr  Veranstaltungsbeginn VIP-Bereich 1. Etage im Erzgebirgsstadion Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: Eröffnung / Begrüßung / Festlegung des Versammlungsleiters durch den Vorstand Rechenschaftsbericht des Vorstandes durch den Präsidenten und Vorstellung des Jahresabschlusses zum 30.06.2019 durch den Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Herrn Klein Bericht des Aufsichtsrates durch den Aufsichtsratsvorsitzenden Bericht der Rechnungsprüfer / Kassenprüfer Diskussion / Anträge Beschlussfassung über die Genehmigung des Jahresabschlusses und Berichte (Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat) Vorstellung und Abstimmung über die Neufassung der Satzung Hinweis: Die Neufassung der Satzung liegt im Entwurf zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle aus und wird darüber hinaus auch auf der Homepage veröffentlicht. Vorstellung und Abstimmung über Dachbeitragsordnung Hinweis: Die Beitragsordnung liegt im Entwurf zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle aus und wird darüber hinaus auch auf der Homepage veröffentlicht. Ehrungen Schlusswort des Präsidenten Helge Leonhardt, Präsident - FC Erzgebirge Aue e.V. Veröffentlichung Satzungsentwurf für die Mitgliederversammlung vom 08.11.2019 Glück Auf liebe Mitglieder unseres Kumpelvereins, nachstehend finden Sie den vollständigen Entwurf der reformierten Satzung. Dieser ist das Ergebnis der Arbeitsgruppe Satzung sowie der Diskussion in den Gremien Aufsichtsrat, Vorstand und Ehrenrat. Zur Abstimmung steht [...]

Information zur Satzungsreform

Im Rahmen der Mitgliederversammlung vom 01.12.2018 wurde nahezu einstimmig beschlossen, die reformierte Satzung zunächst nicht zur Abstimmung durch die Mitgliederversammlung zu stellen. Hintergrund waren mehrere Anträge, welche im Vorfeld der Mitgliederversammlung weitere Änderungswünsche zur reformierten Satzung eingebracht haben. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Mitgliederversammlung offen und kontrovers über Teile der Regelungen der neuen Satzung diskutiert. Da die Satzung die Verfassung des Vereins darstellt und es Ziel sein soll, dass möglichst viele Mitglieder sich mit dem Inhalt der Satzung identifizieren, haben die Gremien in der Mitgliederversammlung beschlossen, den Vorschlag zu unterbreiten, dass auf Basis des von der Arbeitsgruppe Satzungsreform sowie Ehrenrat, Vorstand und Aufsichtsrat erarbeiteten Entwurfs die Diskussion erneut weitergeführt wird. Ziel soll es sein, im Jahr 2019 eine reformierte Satzung zu verabschieden. Ob dies im Rahmen einer außerordentlichen oder einer ordentlichen Mitgliederversammlung stattfindet, muss noch festgelegt werden. Wir bitten daher alle Mitglieder, welche noch Änderungs- oder Ergänzungsbedarf zum öffentlichen Satzungsentwurf sehen, diesen per E-Mail an die info@fc-erzgebirge.de bis zum 15.02.2019 mitzuteilen. Diejenigen, welche Änderungs- und Ergänzungswünsche eingebracht haben, sollen sodann zu einem gemeinsamen Gespräch eingeladen werden. In dieser Diskussion werden das Für und Wider der Vorschläge erörtert. Ziel soll sein, eine transparente, von den Mitgliedern getragene Satzung zu schaffen, welche unseren Verein für die [...]

Satzungsentwurf 2018

§ 1 Name, Sitz, Rechtsform (1) Der Verein führt den Namen Fußballclub Erzgebirge Aue e.V. Er wurde am 14. Februar 1990 als Fußballclub Wismut Aue e.V. gegründet. Am 01. Januar 1993 erfolgte die Namensänderung in Fußballclub Erzgebirge Aue e.V., abgekürzt FC Erzgebirge Aue e.V. Der Verein wurde am 14.02.1990 unter der laufenden Nummer 1 in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Aue eingetragen. (2) Der Verein versteht sich als traditioneller Nachfolger der Auer Vereine FC Aue 1908, FC Jungdeutschland, SV Alemannia Aue, SV Aue, SG Aue, BSG Pneumatik Aue, BSG Zentra Wismut Aue, BSG Wismut Aue, SC Wismut Karl-Marx-Stadt und FC Wismut Aue. (3) Seine Vereinsfarben sind lila-weiß. (4) Das Wappen trägt die Initialen FC Erzgebirge Aue und das Stadtwappen von Aue. (5) Der Verein hat seinen Sitz in Aue. (6) Als Gründungsjahr gilt das Jahr 1946.  § 2 Zweck und Aufgaben des Vereins (1) Zweck des Vereins sind die Pflege und die Förderung der sportlichen Betätigung seiner Mitglieder, insbesondere der heranwachsenden Jugend. Seine vordringliche Aufgabe sieht der Verein in der geistigen, körperlichen und charakterlichen Bildung seiner Mitglieder. (2) Der Verein unterstützt andere öffentliche Organe und Einrichtungen, die ebenfalls der Förderung des Sports dienen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und [...]

Die Arbeitsgruppe Satzungsreform informiert

Neuigkeiten aus der Arbeitsgruppe Satzungsreform Sehr geehrte Mitglieder, die Arbeitsgruppe, welche sich mit der Reform unserer Satzung befasst hat, möchte Ihnen den erarbeiteten Entwurf im Vorfeld der Mitgliederversammlung präsentieren. Den zur Abstimmung stehenden Entwurf finden Sie nachstehend. Die Arbeitsgruppe, welche sich mit der Überarbeitung unserer Satzung befasst hat, bestand aus Mitgliedern, die zum Einen verschiedenen Sparten des Vereines angehörten. Neben der größten Abteilung Fußball waren auch andere Abteilungen, beispielsweise der Schwimmsport, aktiv vertreten. Die Arbeitsgruppe setzte sich darüber hinaus zusammen aus Vertretern der aktiven Fanszene, des Aufsichtsrats und des Vorstandes. Erklärtes Ziel der Arbeitsgruppe war es, die bestehende Satzung an die Herausforderungen der Zukunft anzupassen. Dabei galt ein Augenmerk den geänderten technischen Rahmenbedingungen. Gleichzeitig sollten die einzelnen Abteilungen ausgewogener repräsentiert werden. Es spielten basisdemokratische Erwägungen eine Rolle. Auch führten die Anforderungen der Finanzbehörden sowie die geänderten rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen zu Anpassungsbedarf. Es wurde zum Teil kontrovers diskutiert. Als Ergebnis der Arbeit mehrerer Sitzungen steht ein Satzungsentwurf, der vorstehenden Anforderungen gerecht wird. Dieser Entwurf wurde sodann den Arbeitsgremien des Vereins, namentlich Vorstand, Ehrenrat und Aufsichtsrat, vorgestellt. Auch von Seiten des Ehrenrates und des Aufsichtsrates erfolgten noch Anregungen, welche eingearbeitet wurden. Dieses Gesamtergebnis wurde sodann erneut der Arbeitsgruppe per E-Mail übermittelt und um Mitteilung eventueller [...]

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