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Einladung zur Mitgliederversammlung des FC Erzgebirge Aue e.V.

Der Vorstand des FC Erzgebirge Aue e.V. beruft gemäß §11 Abs.2 der Satzung die jährlich stattfindende Mitgliederversammlung wie folgt ein: Termin: Zeit: Ort: Freitag, 08.11.2019 16.00 Uhr  Einlass 17.00 Uhr  Veranstaltungsbeginn VIP-Bereich 1. Etage im Erzgebirgsstadion Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: Eröffnung / Begrüßung / Festlegung des Versammlungsleiters durch den Vorstand Rechenschaftsbericht des Vorstandes durch den Präsidenten und Vorstellung des Jahresabschlusses zum 30.06.2019 durch den Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Herrn Klein Bericht des Aufsichtsrates durch den Aufsichtsratsvorsitzenden Bericht der Rechnungsprüfer / Kassenprüfer Diskussion / Anträge Beschlussfassung über die Genehmigung des Jahresabschlusses und Berichte (Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat) Vorstellung und Abstimmung über die Neufassung der Satzung Hinweis: Die Neufassung der Satzung liegt im Entwurf zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle aus und wird darüber hinaus auch auf der Homepage veröffentlicht. Vorstellung und Abstimmung über Dachbeitragsordnung Hinweis: Die Beitragsordnung liegt im Entwurf zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle aus und wird darüber hinaus auch auf der Homepage veröffentlicht. Ehrungen Schlusswort des Präsidenten Helge Leonhardt, Präsident - FC Erzgebirge Aue e.V. (Quelle: fc-erzgebirge.de)

Einladung zur Mitgliederversammlung des FC Erzgebirge Aue e.V.

Der Vorstand des FC Erzgebirge Aue e.V. beruft gemäß §11 Abs.2 der Satzung die jährlich stattfindende Mitgliederversammlung wie folgt ein: Termin: Zeit: Ort: Freitag, 08.11.2019 16.00 Uhr  Einlass 17.00 Uhr  Veranstaltungsbeginn VIP-Bereich 1. Etage im Erzgebirgsstadion Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: Eröffnung / Begrüßung / Festlegung des Versammlungsleiters durch den Vorstand Rechenschaftsbericht des Vorstandes durch den Präsidenten und Vorstellung des Jahresabschlusses zum 30.06.2019 durch den Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Herrn Klein Bericht des Aufsichtsrates durch den Aufsichtsratsvorsitzenden Bericht der Rechnungsprüfer / Kassenprüfer Diskussion / Anträge Beschlussfassung über die Genehmigung des Jahresabschlusses und Berichte (Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat) Vorstellung und Abstimmung über die Neufassung der Satzung Hinweis: Die Neufassung der Satzung liegt im Entwurf zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle aus und wird darüber hinaus auch auf der Homepage veröffentlicht. Vorstellung und Abstimmung über Dachbeitragsordnung Hinweis: Die Beitragsordnung liegt im Entwurf zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle aus und wird darüber hinaus auch auf der Homepage veröffentlicht. Ehrungen Schlusswort des Präsidenten Helge Leonhardt, Präsident - FC Erzgebirge Aue e.V. Veröffentlichung Satzungsentwurf für die Mitgliederversammlung vom 08.11.2019 Glück Auf liebe Mitglieder unseres Kumpelvereins, nachstehend finden Sie den vollständigen Entwurf der reformierten Satzung. Dieser ist das Ergebnis der Arbeitsgruppe Satzung sowie der Diskussion in den Gremien Aufsichtsrat, Vorstand und Ehrenrat. Zur Abstimmung steht [...]

Satzungsentwurf 2018

§ 1 Name, Sitz, Rechtsform (1) Der Verein führt den Namen Fußballclub Erzgebirge Aue e.V. Er wurde am 14. Februar 1990 als Fußballclub Wismut Aue e.V. gegründet. Am 01. Januar 1993 erfolgte die Namensänderung in Fußballclub Erzgebirge Aue e.V., abgekürzt FC Erzgebirge Aue e.V. Der Verein wurde am 14.02.1990 unter der laufenden Nummer 1 in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Aue eingetragen. (2) Der Verein versteht sich als traditioneller Nachfolger der Auer Vereine FC Aue 1908, FC Jungdeutschland, SV Alemannia Aue, SV Aue, SG Aue, BSG Pneumatik Aue, BSG Zentra Wismut Aue, BSG Wismut Aue, SC Wismut Karl-Marx-Stadt und FC Wismut Aue. (3) Seine Vereinsfarben sind lila-weiß. (4) Das Wappen trägt die Initialen FC Erzgebirge Aue und das Stadtwappen von Aue. (5) Der Verein hat seinen Sitz in Aue. (6) Als Gründungsjahr gilt das Jahr 1946.  § 2 Zweck und Aufgaben des Vereins (1) Zweck des Vereins sind die Pflege und die Förderung der sportlichen Betätigung seiner Mitglieder, insbesondere der heranwachsenden Jugend. Seine vordringliche Aufgabe sieht der Verein in der geistigen, körperlichen und charakterlichen Bildung seiner Mitglieder. (2) Der Verein unterstützt andere öffentliche Organe und Einrichtungen, die ebenfalls der Förderung des Sports dienen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und [...]

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