0%
⚒ since 2004 - für eine ganze Region! - NUR DIE BSG ⚒ DDR-Meister 1956, 1957, 1959  ⚒ FDGB-Pokalsieger 1955 ⚒

rahmenbedingung

Startseite>Schlagwort:rahmenbedingung

Saison 2019/2020 kann kommen – FC Erzgebirge Aue ohne Auflagen und Bedingungen

Die Deutschen Fußball Liga GmbH (DFL) hat dem FC Erzgebirge Aue heute den Lizenzbescheid für die 2. Bundesliga übermittelt. Die Veilchen erhielten den positiven Bescheid für die Saison 2019/2020 ohne Auflagen und Bedingungen. Dazu erklärt FCE-Präsident Helge Leonhardt: "Wir haben einmal mehr hervorragende und grundsolide Arbeit geleistet. Im Namen unseres Vereinsvorstandes danke ich allen an der Lizenzierung beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den zuständigen Fachbereichen. Ebenso gilt unser großer Dank allen, die uns unterstützt haben - das sind unsere treuen Fans und Sponsoren ebenso wie unsere Vereinsmitglieder, Behörden und Institutionen.“ Bereits am 12. April war beim FC Erzgebirge Aue vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) der positive Zulassungsbescheid für die 3. Liga eingegangen. Auch in diesem Fall ohne Auflagen und Bedingungen. Die Schwerpunkte in beiden Verfahren bilden wirtschaftliche, technisch-organisatorische und medientechnische Kriterien. Für die Saison 2019/2020 plant der FCE für die 2. Bundesliga mit einem Gesamtetat von rund 17,4 Millionen Euro. In der 3. Liga wären es ca. 9,5 Millionen Euro. (Quelle: fc-erzgebirge.de)

Die Arbeitsgruppe Satzungsreform informiert

Neuigkeiten aus der Arbeitsgruppe Satzungsreform Sehr geehrte Mitglieder, die Arbeitsgruppe, welche sich mit der Reform unserer Satzung befasst hat, möchte Ihnen den erarbeiteten Entwurf im Vorfeld der Mitgliederversammlung präsentieren. Den zur Abstimmung stehenden Entwurf finden Sie nachstehend. Die Arbeitsgruppe, welche sich mit der Überarbeitung unserer Satzung befasst hat, bestand aus Mitgliedern, die zum Einen verschiedenen Sparten des Vereines angehörten. Neben der größten Abteilung Fußball waren auch andere Abteilungen, beispielsweise der Schwimmsport, aktiv vertreten. Die Arbeitsgruppe setzte sich darüber hinaus zusammen aus Vertretern der aktiven Fanszene, des Aufsichtsrats und des Vorstandes. Erklärtes Ziel der Arbeitsgruppe war es, die bestehende Satzung an die Herausforderungen der Zukunft anzupassen. Dabei galt ein Augenmerk den geänderten technischen Rahmenbedingungen. Gleichzeitig sollten die einzelnen Abteilungen ausgewogener repräsentiert werden. Es spielten basisdemokratische Erwägungen eine Rolle. Auch führten die Anforderungen der Finanzbehörden sowie die geänderten rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen zu Anpassungsbedarf. Es wurde zum Teil kontrovers diskutiert. Als Ergebnis der Arbeit mehrerer Sitzungen steht ein Satzungsentwurf, der vorstehenden Anforderungen gerecht wird. Dieser Entwurf wurde sodann den Arbeitsgremien des Vereins, namentlich Vorstand, Ehrenrat und Aufsichtsrat, vorgestellt. Auch von Seiten des Ehrenrates und des Aufsichtsrates erfolgten noch Anregungen, welche eingearbeitet wurden. Dieses Gesamtergebnis wurde sodann erneut der Arbeitsgruppe per E-Mail übermittelt und um Mitteilung eventueller [...]

Nach oben